Revision

Zur Revision kann man an dieser Stelle nicht viel sagen. Im Revisionsverfahren geht es um die Klärung von Rechtsfragen (normalerweise also darum, wie eine bestimmte Vorschrift auszulegen ist). Wer vor dem Landessozialgericht (LSG) verliert und eine zugelassene Revision erstreitet, steht vor der Frage, ob er weitermachen will. Hierfür braucht er in jedem Fall einen vor dem BSG zugelassenen Prozeßvertreter. Dies kann z.B. ein Anwalt oder ein Vertreter eines Sozialverbandes (z.B. einer Gewerkschaft) sein. Hier kommt dann auch die Geldfrage ins Spiel; einen Anwalt müssen Sie schließlich erst einmal bezahlen.

Die Erfolgsquoten vor dem Bundessozialgericht sind gar nicht so schlecht. So haben 1997 immerhin 35 Prozent aller Versicherten mit ihren Revisionen ganz oder teilweise Erfolg gehabt. Das BSG hat übrigens eine sehr informative Homepage, die auch weiterführende Informationen liefert.



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